JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Gemeinnützigkeit einer zur Entwicklung eines den Maßgaben des § 17b Abs. 2 KHG entsprechenden Vergütungssystems für Krankenhausleistungen errichteten GmbH
| Rechtsgebiete: | KStG, AO, KHG |
| Schlagworte: | Gemeinnützigkeit einer zur Entwicklung eines den Maßgaben des § 17b Abs. 2 KHG entsprechenden Vergütungssystems für Krankenhausleistungen errichteten GmbH |
| Stichwort: | Gemeinnützigkeit einer zur Entwicklung eines den Maßgaben des § 17b Abs. 2 KHG entsprechenden Vergütungssystems für Krankenhausleistungen errichteten GmbH |
| Leitsatz: | 1. Ein Unternehmen, das kraft Satzung durch wirtschaftsberatende Tätigkeit (hier: Entwicklung eines Krankenhausfinanzierungssystems) für seine Gesellschafter und die von diesen zu verwirklichenden gemeinnützigen Zwecke tätig wird, fördert jene Zwecke nicht unmittelbar i.S. von § 57 Abs. 1 Satz 1 AO. Das gilt auch, wenn die Tätigkeit nach Maßgabe gesetzlicher Vorgaben (hier: § 17b Abs. 2 KHG) erbracht wird. 2. Die Tätigkeit einer als Hilfsperson nach § 57 Abs. 1 Satz 2 AO zur Verwirklichung gemeinnütziger Zwecke vom Auftraggeber eingeschalteten Körperschaft begründet mangels Unmittelbarkeit der Zweckverfolgung grundsätzlich keine eigene steuerbegünstigte Tätigkeit der Hilfsperson (Bestätigung des BMF-Schreibens vom 15. Juli 1998 --Anwendungserlass zur Abgabenordnung--, BStBl I 1998, 630 i.d.F. des BMF-Schreibens vom 10. September 2002, BStBl I 2002, 867, zu § 57 Nr. 2 Abs. 2 Satz 2). |
| Volltext: BFH - Urteil, I R 90/04 | |
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