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Gemeinkosten

Entscheidungen der Gerichte




HAMBURGISCHES-OVG – Beschluss, 2 Bs 72/09 vom 02.07.2009

Rechtsgebiete:BPVO, BauGB
Stichwort:Gemeinkosten
Leitsatz:Eine in einem besonders geschützten Wohngebiet gemäß § 10 Abs. 4 BPVO mit zweigeschossiger offener Bebauung betriebene Kindertageseinrichtung, in der nicht mehr als 22 Kinder gleichzeitig betreut werden, ist der Art nach eine in diesem Gebiet allgemein zulässige "kleine" Kindertageseinrichtung. Eine Kindertageseinrichtung, die nicht über eine Außenspielfläche verfügt, wird nicht allein deshalb als Nutzungstyp eigener Art anzusehen sein.
Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Beschluss, 2 Bs 72/09



BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 4 U 168/08 vom 01.07.2009

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Stichwort:Gemeinkosten
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Urteil, 4 U 168/08

BGH – Beschluss, EnVR 19/08 vom 23.06.2009

Rechtsgebiete:StromNEV
Stichwort:Gemeinkosten
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BGH - Beschluss, EnVR 19/08

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 11398/08.OVG vom 07.05.2009

Rechtsgebiete:LGebG, NachwV
Schlagworte:Abfall, Abfallentsorgung, Amtshandlung, Außenwirkung, Begleitschein, Begleitscheinkontrolle, Begleitscheinprüfung, Berechnungsgrundlage, Betriebsabrechnungsbogen, EDV-Erfassung, Einschätzungsermessen, Entgegennahme, Entsorgung, Entsorgungsnachweis, Ermessen, Gebühr, Gebührenkalkulation, Gebührenrahmen, Gebührenrecht, Gebührenschuldner, Gegenleistung, Gemeinkosten, Heilung einer Kalkulation, Kalkulation, Kostendeckungsprinzip, Kostenüberdeckungsverbot, Nachkalkulation, Nachweisverordnung, öffentliche Leistung, Sonderabfall, Stundensatz, Überwachung, Verwaltungsgebühr, Verwaltungsgebührenrecht, Verwaltungstätigkeit, Zurechenbarkeit
Stichwort:Gemeinkosten
Leitsatz:1. Soweit nach gebührenrechtlichen Grundsätzen der Gegenleistungscharakter der Verwaltungsgebühr die Abgeltung einer nach außen gerichteten Tätigkeit der Verwaltung dem Gebührenschuldner gegenüber voraussetzt, reicht dafür im Rahmen der Begleitscheinkontrolle nach der Nachweisverordnung aus, dass die Behörde eine formale Prüfung der Begleitscheine im Rahmen der Verbleibkontrolle auf Übereinstimmung mit den Daten des Entsorgungsnachweises vornimmt.

2. Ein Gebührenbescheid ist als rechtswidrig aufzuheben, wenn ihm keine nachvollziehbare Gebührenkalkulation zugrunde liegt und keine Gewähr besteht, dass nicht das Gesamtkostenüberdeckungsverbot verletzt worden ist, das darauf gerichtet ist, eine wesentliche Überschreitung der Gesamtkostendeckung des betroffenen Verwaltungszweiges zu vermeiden.

3. Zur nur begrenzt unter Vorliegen bestimmter Mindestvoraussetzungen möglichen Heilung der Kalkulation im gerichtlichen Verfahren ("Nachkalkulation"; hier verneint wegen mangelnder Grundlagen der behördlichen Berechnungen).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11398/08.OVG


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