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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 ME 77/08 vom 27.05.2008

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Fristbeginn, Gemeinbedarfsfläche, Vorkaufsrecht, gemeindliches, Wohl der Allgemeinheit
Stichwort:gemeindliches
Leitsatz:1. Die Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts beginnt erst dann, wenn eine der Kaufvertragsparteien dem Vorkaufsberechtigten mitgeteilt hat, fehlende Genehmigungen (hier: wegen Vertragsschluss durch vollmachtslosen Vertreter erforderlich) seien erteilt worden. Der Umstand, dass der Vorkaufsberechtigte aus gewissen Indizien möglicherweise darauf schließen kann, die Genehmigung sei erteilt worden, reicht nicht aus, den Fristenlauf auszulösen.

2. Das Wohl der Allgemeinheit rechtfertigt die Ausübung des Vorkaufsrechts auch dann, wenn die Gemeinde auf dem Grundstück eine andere Art von Gemeinbedarfseinrichtung verwirklichen will, als sie derzeit noch im Bebauungsplan festgesetzt ist und nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB die Möglichkeit zur Ausübung des Vorkaufsrechts eröffnet.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 ME 77/08



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 12 ME 309/07 vom 06.11.2007

Rechtsgebiete:BauGB, NGO
Schlagworte:Einvernehmen, gemeindliches, Ersetzung, Schweinemast, Planungshoheit
Stichwort:gemeindliches
Leitsatz:Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens im Zuge der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung einer Schweinemastanlage im Außenbereich.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 12 ME 309/07

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 11309/05.OVG vom 13.03.2006

Rechtsgebiete:GG, VwGO, BauGB
Schlagworte:Windkraft, Windkraftanlage, Windenergie, Außenbereich, Einvernehmen, gemeindliches, Gemeinde, Planungshoheit, Klagebefugnis, Raumordnung, Ziele, Landschaft, Landschaftsbild, Ortsbild, Verunstaltung, Denkmal, Denkmalschutz, Erschließung, Verkehr, Wirtschaftsweg
Stichwort:gemeindliches
Leitsatz:Eine Gemeinde hat als Ausfluss ihrer Planungshoheit das Recht, Bauvorhaben, die nicht mit § 35 BauGB in Einklang stehen, abzuwehren.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 11309/05.OVG

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 LB 270/02 vom 28.04.2005

Rechtsgebiete:BGB, BauGB, NGO, VwVfG
Schlagworte:Dienstsiegel, Formfehler, Formvorschrift, Unterzeichnung, handschriftliche, Verpflichtungserklärung, privatrechtliche, Verpflichtungserklärung, öffentlich-rechtliche, Vertretungsbefugnis, Vertretungsmacht, Vorkaufsrecht, gemeindliches
Stichwort:gemeindliches
Leitsatz:1. Der Verwaltungsakt, mit dem das gemeindliche Vorkaufsrecht ausgeübt wird, stellt eine öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärung dar.

2. Zu der Frage, ob § 63 Abs. 2 NGO 1982, der die handschriftliche Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung durch Gemeindedirektor und Ratsvorsitzenden unter Beifügung des Dienstsiegels vorschreibt, als Regelung der Vertretungsbefugnis oder als Formvorschrift einzuordnen ist und welche Rechtsfolgen ein Verstoß gegen die genannte Vorschrift nach sich zieht.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 LB 270/02


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