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Gemeindlicher Regiebetrieb (Entwässerungsanlage)

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BAYERISCHER-VGH – Urteil, 15 BV 05.664 vom 10.04.2006

Rechtsgebiete:KG
Schlagworte:Befreiung von der Zahlung der Baugenehmigungsgebühr, Gemeindlicher Regiebetrieb (Entwässerungsanlage), Kommunales Unternehmen, Gebührenmaßstab Baukosten
Stichwort:Gemeindlicher Regiebetrieb (Entwässerungsanlage)
Leitsatz:1. Eine Gemeinde ist von der Zahlung einer Baugenehmigungsgebühr für eine Kläranlage auch dann nicht befreit, wenn sie die Entwässerungseinrichtung in der Form eines Regiebetriebs führt.

2. Baukosten als Gebührenmaßstab brauchen bei der Festsetzung der Baugenehmigungsgebühr in lediglich plausibler Höhe zugrunde gelegt zu werden. Zu den zur Vollendung des Vorhabens erforderlichen Kosten gehören auch die zu seiner Funktionsfähigkeit notwendigen Einbauten.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 15 BV 05.664




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