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Gemeindewahlrecht Kommunalwahlrecht

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Urteil, 8 A 1330/08 vom 18.12.2008

Rechtsgebiete:KWG
Schlagworte:Kommunalwahl, Wahlfehler
Stichwort:Gemeindewahlrecht Kommunalwahlrecht
Leitsatz:1. Der Begriff "Unregelmäßigkeiten im Wahlverfahren" ist nach der Neufassung des § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KWG kein Oberbegriff der Wahlfehlerdefinition, sondern steht gleichberechtigt neben "strafbare oder gegen die guten Sitten verstoßende Handlungen".

Die andersartige Verwendung des Begriffs am Schluss der Bestimmung beruht auf einem Redaktionsversehen.

2. Die im Kommunalwahlkampf abgegebene Erklärung eines direkt gewählten Bürgermeisters, aus einem bestimmten Ergebnis der Wahl der Gemeindevertretung persönliche Konsequenzen ziehen zu wollen - hier baldiger Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand - ist kein zur Ungültigkeit der Wahl führender Wahlfehler.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 8 A 1330/08



EUGH – Urteil, C-428/06 vom 11.09.2008

Rechtsgebiete:EG
Schlagworte:Staatliche Beihilfen - Steuerliche Maßnahmen einer regionalen oder lokalen Körperschaft - Selektiver Charakter
Stichwort:Gemeindewahlrecht Kommunalwahlrecht
Volltext: EUGH - Urteil, C-428/06

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 22 TL 2583/04 vom 24.02.2005

Rechtsgebiete:HPVG, WO-HPVG
Schlagworte:Doppelvorschlag, Gewerkschaftsliste, Irreführung, Kennwort, Mehrfachwahlvorschlag, Wahlbeeinflussung, irreführende Bezeichnung, sittenwidrig
Stichwort:Gemeindewahlrecht Kommunalwahlrecht
Leitsatz:Die Benutzung eines irreführenden Kennworts für einen Wahlvorschlag ist unzulässig, weil es die Wahl in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise (§ 21 Abs. 1 Satz 1 HPVG) beeinflussen kann.

Befinden sich auf einer von einer Gewerkschaft aufgestellten Liste nur gewerkschaftsangehörige Wahlbewerber, dann ist das Kennwort "Freie Liste (Gewerkschaftsbezeichnung) ..." irreführend, weil mit dieser Bezeichnung der Eindruck erweckt wird, es befänden sich zumindest auch Wahlbewerber auf der Liste, die der Gewerkschaft nicht angehören.

Auch bei Personalratswahlen nach dem Hessischen Personalvertretungsrecht darf eine Gewerkschaft in Bezug auf eine Beschäftigtengruppe nur einen Wahlvorschlag zur Wahl stellen (Verbot des Mehrfach- bzw. Doppelwahlvorschlags).
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 22 TL 2583/04


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