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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 9 C 11684/02.OVG vom 06.06.2003

Rechtsgebiete:FlurbG
Schlagworte:Weg, Wegenetz, Änderung, Aufhebung, Einziehung, Zusammenlegung, Zusammenlegungsplan, Veränderung, nötigste Maßnahmen, Wirkung, Gemeindesitzung
Stichwort:Gemeindesitzung
Leitsatz:1. In einem Flurbereinigungsverfahren geschaffene Wege können in einem späteren Flurbereinigungsverfahren, insbesondere auch in einem Zusammenlegungsverfahren, aufgehoben werden.

2. § 97 Satz 2 FlurbG steht der Aufhebung von Wegen im Zusammenlegungsverfahren nicht entgegen.

3. Zur Ermessensausübung bei der Aufhebung von Wegen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 9 C 11684/02.OVG




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