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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 3 S 2282/06 vom 13.02.2008

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Verwirkung der Antragsbefugnis, Verfahrensrecht, Überleitungsvorschriften, Mängel im Abwägungsvorgang, Abwägungsentscheidung, Offensichtlichkeit des Mangels, Beweisantrag, Zeugenbeweis, Gemeinderatsprotokoll, Öffentliche Urkunde, Eigentum, Öffentliche Verkehrsflächen
Stichwort:Gemeinderatsprotokoll
Leitsatz:1. Bebauungsplanverfahren, die vor dem 14. März 1999 (Ablauf der Umsetzungsfrist für die UVP-Änderungsrichtlinie 97/11/EG) förmlich eingeleitet worden sind und vor dem 20. Juli 2006 abgeschlossen werden, können nach den bisher für sie geltenden Rechtsvorschriften durchgeführt werden.

2. Ergibt sich aus den Verfahrensakten eines Bebauungsplans, insbesondere den Sitzungsprotokollen des Gemeinderates, ein offensichtlicher Abwägungsausfall hinsichtlich bestimmter Belange, so ist die Behauptung, eine ordnungsgemäße Abwägungsentscheidung durch den Gemeinderat habe dennoch stattgefunden, eines Zeugenbeweises durch Vernehmung der Mitglieder des Gemeinderates grundsätzlich nicht zugänglich.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 3 S 2282/06




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