JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Gemeindeklagen gegen luftrechtliche Planfeststellung
| Rechtsgebiete: | GG, LuftVG, FluglärmG, VwVfGBbg, ROG, BbgLPlG, LEPro 2003, BewG, BImSchG, WHG, BBodSchG, FFH-RL, Vogelschutz-RL, BNatSchG, BbgNatSchG, 22. BImSchV, LEP FS |
| Schlagworte: | Gemeindeklagen gegen luftrechtliche Planfeststellung, Ziel der Raumordnung, gebietsscharfe Standortvorgaben für eine Flughafenerweiterung, raumordnerische Alternativenprüfung, Bindungswirkung der Standortfestlegung, enteignungsrechtliche Vorwirkungen, Umfang der Rügebefugnis Enteignungsbetroffener, Flughafendimensionierung, Unfallrisiken, Lärmschutzkonzept, Betriebsbeschränkungen, passiver Lärmschutz, besonderer Schutz der Nachtruhe, Maximalpegel, NAT-Kriterium, Dauerschallpegel, Schutz des Innen- und des Außenwohnbereichs, Pegelunterschied gekippter Fenster, Anwendung der AzB, Entschädigung für die Verlärmung des Außenwohnbereichs, Grundstückswertminderungen, Luftverunreinigungen, Umfang der Konzentrationswirkung des Planfeststellungsbeschlusses, wasserrechtliche Erlaubnis, Verhältnis des Bodenschutzrechts zum Planfeststellungs- und zum Wasserrecht, Altlastensanierung, Grundwasserverunreinigungen, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, Vermeidungsmaßnahmen, Ausgleichsbilanz, naturschutzrechtliche Abwägung, FFH-Gebietsschutz, Artenschutz, Verbotstatbestände der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie, Befreiungsvoraussetzungen |
| Stichwort: | Gemeindeklagen gegen luftrechtliche Planfeststellung |
| Leitsatz: | Lärmbetroffene Gemeinden im Umfeld eines geplanten internationalen Verkehrsflughafens können mit der Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses eine umfassende (objektiv-rechtliche) Überprüfung der landesplanerischen Standortentscheidung und der luftverkehrsrechtlichen Planrechtfertigung beanspruchen (Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld, vgl. auch Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04, zur Aufnahme in BVerwGE vorgesehen). Gemeinden in der unmittelbaren Nachbarschaft eines geplanten internationalen Verkehrsflughafens haben einen Anspruch auf fehlerfreie Abwägung darauf, dass die bestehenden Nutzungsstrukturen und ihr Selbstgestaltungsrecht bei der Entscheidung über nächtliche Betriebsbeschränkungen und eine weitgehend flugfreie Kernzeit in der Nacht berücksichtigt werden, wenn ihr Gemeindegebiet oder Teile davon weiträumig und flächendeckend erheblichen nächtlichen Lärmbelastungen ("Lärmteppich") ausgesetzt sein würde. Zu den rechtlichen Anforderungen an Maßnahmen des passiven Schallschutzes für besonders schutzwürdige kommunale Einrichtungen (Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Schulen und Kindertagesstätten). |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 A 1001.04 | |
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