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Gemeindedirektor

Entscheidungen der Gerichte

BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 NB 3.97 vom 27.01.1998

Leitsätze:

Zur Gliederung von Baugebieten können auch Emissionsgrenzwerte nach dem sog. "immissionswirksamen flächenbezogenen Schalleistungspegel" festgesetzt werden.

Der durch die Festsetzung "immissionswirksamer flächenbezogener Schalleistungspegel" bezweckte Lärmschutz kann durch eine der Baugenehmigung beigefügte Nebenbestimmung auf Dauer gesichert werden.

Eine landesrechtliche Regelung, nach der neben dem Bürgermeister (Ratsvorsitzenden) auch der Gemeindedirektor Bebauungspläne ausfertigen darf, ist mit Bundesrecht vereinbar.

Auch Bebauungspläne sind einer berichtigenden Auslegung zugänglich.

Beschluß des 4. Senats vom 27. Januar 1998 - BVerwG 4 NB 3.97

I. OVG Münster vom 17.10.1996 - Az.: OVG 7a D 122/94. NE-

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