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OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 10 A 14.05 vom 25.04.2006

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB, ROG, RegBkPlG
Schlagworte:Normenkontrolle, Regionalplan Uckermark-Barnim, Sachlicher Teilplan "Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung" vom 3. März 2004, Eignungsgebiet "Schönfeld", Windenergieanlagen, Nachbargemeinde, Gemeinde in anderem Bundesland, Gemeindegebiet grenzt unmittelbar an Eignungsgebiet, Antragsbefugnis, Behörde, Klarstellungsinteresse, (keine) Beachtenspflicht, Verunstaltung, Schloss Penkun, Selbstgestaltungsrecht, Ortsbild, (keine) Beteiligung, Gegenstromprinzip
Stichwort:Gemeinde in anderem Bundesland
Leitsatz:1. Das die Antragsbefugnis - und auch das Rechtsschutzbedürfnis - begründende Klarstellungsinteresse ist zwar nicht auf den Fall beschränkt, dass die Behörde die Norm zu vollziehen hat. Die angegriffene Rechtsvorschrift muss jedoch unmittelbare Auswirkungen auf die amtliche Tätigkeit der Antragstellerin entfalten.

2. Von einer möglichen Beeinträchtigung des durch das Selbstgestaltungsrecht geschützten Ortsbilds wäre nur auszugehen, wenn das bauliche Gefüge der Stadt um ein Element angereichert würde, das dem Ort im Vergleich mit dem vorherigen Zustand ein gleichsam neuartiges Gepräge verleiht.

3. Die obergerichtliche Rechtsprechung zu Fallkonstellationen, in denen eine Verunstaltung mit Blick auf Windenergieanlagen bejaht worden ist, erlaubt keine Rückschlüsse auf die Antragsbefugnis einer Gemeinde im raumordnungsrechtlichen Normenkontrollverfahren.

4. Der durch das Anhörungsrecht i.S.d. Art. 28 Abs. 2 GG gewährleistete verfahrensrechtliche Schutz vermittelt kein allgemeines und umfassendes "Beteiligungsrecht" in all den Fällen, in denen eine planerische Entscheidung (mittelbar) auch Auswirkungen auf eine Gemeinde haben kann, sondern dient (nur) der Verwirklichung der materiell-rechtlichen Rechtsposition der Gemeinde.

5. Die raumordnungsrechtlichen Bestimmungen geben keinen Anhalt für ein - dem interkommunalen Abstimmungsgebot vergleichbares - im Abwägungsgebot wurzelndes Recht auf Berücksichtigung von Belangen einer (lediglich) benachbarten Gemeinde.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 10 A 14.05




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