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Gemeinde als Verfügungsbefugte (§ 8 VZOG)

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 19.07 vom 14.02.2008

Rechtsgebiete:EntschG, VermG
Schlagworte:Komplettierungskauf, Erlösauskehrverpflichtung aus Komplettierungsverkauf, Gemeinde als Verfügungsbefugte (§ 8 VZOG), Kommunales Alteigentum, öffentlich-rechtlicher Restitutionsanspruch auf ein früher gemeindliches Grundstück, redlicher Nutzungsberechtigter, Erbbaurecht, Unmöglichkeit der Wiederbegründung eines Erbbaurechts, Entschädigungsverpflichtung, Entschädigungsfonds, Rückübertragungsausschluss
Stichwort:Gemeinde als Verfügungsbefugte (§ 8 VZOG)
Leitsatz:§ 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 EntschG ist nicht anwendbar, wenn der Veräußerungserlös aus einem sogenannten Komplettierungskauf (Hinzuerwerb eines ehemals volkseigenen Grundstücks durch den redlichen Nutzer) vom Entschädigungsfonds wegen Entschädigung für den Ausschluss der Wiederbegründung eines hieran begründeten Erbbaurechts verlangt wird.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 19.07




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