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Gemeinde als untere Bauaufsichtsbehörde

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BVERWG – Urteil, BVerwG 4 C 9.07 vom 13.12.2007

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB
Schlagworte:Widerspruchsbehörde, Gemeinde als untere Bauaufsichtsbehörde, Bescheidungswiderspruchsbescheid, Baugenehmigung, Erteilung, Verpflichtung, maßgeblicher Zeitpunkt für Beurteilung der Sach- und Rechtslage, nachträgliche Änderung der Sach- und Rechtslage, gemeindliche Planungshoheit
Stichwort:Gemeinde als untere Bauaufsichtsbehörde
Leitsatz:Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei der Anfechtungsklage einer Gemeinde gegen einen Widerspruchsbescheid, mit dem sie zur Erteilung einer von ihr versagten Baugenehmigung verpflichtet wird, der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 C 9.07




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