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Gemeinbedarfsfläche

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 LA 184/06 vom 12.03.2009

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO, EMRK, VwGO
Schlagworte:Abweichung, Divergenz, Elektrosmog, Gebietserhaltungsanspruch, Gemeinbedarfsfläche, Mobilfunkmast, Wertminderung
Stichwort:Gemeinbedarfsfläche
Leitsatz:1. Die Außerachtlassung eines Rechtssatzes, welchen eines der in § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO genannten Gerichte aufgestellt hat, stellt nicht automatisch eine Divergenz dar.

2. Eine Fläche für Gemeinbedarf bildet mit benachbarten Wohnbauflächen nicht in jedem Fall "ein Gebiet", in dem der Gebietserhaltungsanspruch (BVerwG, Urt. v. 16.9.1993 - 4 C 28.91 -, BVerwGE 94, 151) erhoben werden kann.

3. Zur Frage, ob und wann eine Wertminderung einen Abwehranspruch stützt.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 LA 184/06



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 ME 77/08 vom 27.05.2008

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Fristbeginn, Gemeinbedarfsfläche, Vorkaufsrecht, gemeindliches, Wohl der Allgemeinheit
Stichwort:Gemeinbedarfsfläche
Leitsatz:1. Die Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts beginnt erst dann, wenn eine der Kaufvertragsparteien dem Vorkaufsberechtigten mitgeteilt hat, fehlende Genehmigungen (hier: wegen Vertragsschluss durch vollmachtslosen Vertreter erforderlich) seien erteilt worden. Der Umstand, dass der Vorkaufsberechtigte aus gewissen Indizien möglicherweise darauf schließen kann, die Genehmigung sei erteilt worden, reicht nicht aus, den Fristenlauf auszulösen.

2. Das Wohl der Allgemeinheit rechtfertigt die Ausübung des Vorkaufsrechts auch dann, wenn die Gemeinde auf dem Grundstück eine andere Art von Gemeinbedarfseinrichtung verwirklichen will, als sie derzeit noch im Bebauungsplan festgesetzt ist und nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB die Möglichkeit zur Ausübung des Vorkaufsrechts eröffnet.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 ME 77/08

BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 B 56.05 vom 10.10.2005

Rechtsgebiete:BBauG 1960, BBauG 1976, BauGB, BauNVO
Schlagworte:Bebauungsplan, bauliche Nutzung, Art und Maß der baulichen Nutzung, Festsetzung von -, Baugebiet, Gemeinbedarfsfläche, Flächen für den Gemeinbedarf
Stichwort:Gemeinbedarfsfläche
Leitsatz:Jedenfalls seit In-Kraft-Treten des BBauG 1976 kann das Maß der baulichen Nutzung im Bebauungsplan nicht nur für Baugebiete im Sinne der BauNVO, sondern auch für Flächen festgesetzt werden, deren Art der baulichen Nutzung auf der Grundlage von § 9 Abs. 1 BauGB - hier Nr. 5 (Flächen für den Gemeinbedarf) - bestimmt wird.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 B 56.05

BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 BN 23.97 vom 23.12.1997

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Bebauungsplan, Festsetzungen, Baugebiet, Gemeinbedarfsfläche, Berufsgenossenschaft, Verwaltungsgebäude, Baunutzungsverordnung, Typenzwang.
Stichwort:Gemeinbedarfsfläche
Leitsatz:Beschluß des 4. Senats vom 23. Dezember 1997 - BVerwG 4 BN 23.97

Leitsätze:

Das Verwaltungsgebäude einer Berufsgenossenschaft als eines Trägers der gesetzlichen Sozialversicherung ist als Anlage des Gemeinbedarfs auf einer gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB im Bebauungsplan festgesetzten Fläche zulässig.

Die Art der baulichen Nutzung kann im Bebauungsplan außer durch Baugebietsfestsetzungen nach der BauNVO auch durch anderweitige Flächenfestsetzungen nach § 9 Abs. 1 BauGB (hier: Nr. 5, Gemeinbedarf) bestimmt werden; Baugebietsfestsetzungen haben keinen Vorrang.

I. OVG Lüneburg vom 24.04.1997 - Az.: OVG 6 K 288/96
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 BN 23.97


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