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geltungserhaltende Reduktion

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 3 AZR 900/07 vom 14.01.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Berufsbildung - Fortbildungsvertrag, Bindungsdauer, geltungserhaltende Reduktion
Stichwort:geltungserhaltende Reduktion
Leitsatz:1. Es ist grundsätzlich zulässig, in vom Arbeitgeber gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Rückzahlung von Fortbildungskosten zu vereinbaren und die Höhe des Rückzahlungsbetrages davon abhängig zu machen, ob der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis innerhalb einer bestimmten Bindungsdauer beendet.

2. Die Bindungsdauer darf den Arbeitnehmer nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben benachteiligen. Ob dies der Fall ist, bestimmt sich nach Regelwerten, die jedoch einzelfallbezogenen Abweichungen zugänglich sind.

3. Gibt der Arbeitgeber eine zu lange Bindungsdauer vor, ist die daran geknüpfte Rückzahlungsklausel grundsätzlich insgesamt unwirksam. Ein Rückzahlungsanspruch besteht nicht. Jedoch kann im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung die unzulässige Bindungsdauer auf eine zulässige zurückgeführt werden, wenn es wegen der einzelfallbezogenen Betrachtung für den Arbeitgeber objektiv schwierig war, die zulässige Bindungsdauer im Einzelfall zu bestimmen. Verwirklicht sich dieses Prognoserisiko, ist die Bindungsdauer durch ergänzende Vertragsauslegung zu bestimmen.
Volltext: BAG - Urteil, 3 AZR 900/07



OLG-FRANKFURT – Urteil, 11 U 44/07 (Kart) vom 11.12.2007

Rechtsgebiete:EGV, Vertikal-GVO
Schlagworte:Reduktion, geltungserhaltende Reduktion, Klausel, Alleinvertriebsklausel, Händler, Vertrieb, Europa, Verkauf, Beschränkung
Stichwort:geltungserhaltende Reduktion
Leitsatz:1. Ist eine Alleinvertriebsklausel dahin auszulegen, dass sie dem Lieferanten auch den passiven Verkauf im Vertriebsgebiet des Händlers verbietet, ist die Klausel nicht durch Art. 2 der Vertikal-GVO freigestellt und damit gem. Art. 81 EGV unwirksam.

2. Eine solche "überschießende Klausel" kann nicht im Wege der geltungserhaltenden Reduktion mit einem zulässigen Inhalt aufrechterhalten werden.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 11 U 44/07 (Kart)

LAG-KOELN – Urteil, 7 Sa 298/05 vom 26.10.2005

Rechtsgebiete:BGB, EGBGB, SGB III, SGB X
Schlagworte:Verfallklausel, Unklarheitenregel, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Schuldrechtsreform, geltungserhaltende Reduktion, Abrechnungsklausel in Vergleich
Stichwort:geltungserhaltende Reduktion
Leitsatz:1.) Zur Anwendung der sog. Unklarheitenregel auf eine in einem Formulararbeitsvertrag aus der Zeit vor Inkrafttreten der Schuldrechtsreform enthaltene Verfallklausel.

2.) Gemäß Art. 229 § 5 S. 2 EGBGB sind die aufgrund der Schuldrechtsreform vom 26.11.2001 geltenden Regelungen des BGB im Rahmen des Dauerschuldrechtsverhältnisses "Arbeitsvertrag" auf alle diejenigen Ansprüche anzuwenden, die am 01.01.2003 noch nicht verfallen waren.

3.) Würde die Unwirksamkeit einer Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechenden arbeitsvertraglichen Verfallklausel die Rechtsstellung des Arbeitnehmers im konkreten Fall verbessern, so ist die Unklarheitenregel des § 305 c BGB "umgekehrt" anzuwenden, d. h. es ist zu prüfen, ob die Arbeitsvertragsklausel bei der scheinbar arbeitnehmerfeindlichsten Auslegung wegen Verstoßes gegen ein Klauselverbot unwirksam wäre.

4.) Zur Auslegung einer Abrechnungsklausel in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 7 Sa 298/05

LAG-HAMM – Urteil, 19 Sa 2132/03 vom 11.05.2004

Rechtsgebiete:BGB, ArbGG, ZPO, KSchG, EGBGB, AGBG
Schlagworte:AGB-Kontrolle - Widerruf übertariflicher Leistungen - geltungserhaltende Reduktion
Stichwort:geltungserhaltende Reduktion
Leitsatz:1. Eine formularmäßig im Arbeitsvertrag verwendete Klausel, mit der sich der Arbeitgeber den jederzeitigen unbeschränkten Widerruf übertariflicher Lohnbestandteile und anderer Leistungen vorbehält, ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und § 308 Nr. 4 BGB unwirksam.

2. Eine geltungserhaltende Reduktion der Klausel entgegen § 306 Abs. 2 BGB dahingehend, dass ein Widerruf aus sachlichen Gründen im Sinne der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 28. Mai 1997 - 5 AZR 125/96 = AP Nr. 36 zu § 611 BGB Arzt-Krankenhaus-Vertrag) möglich ist, ist unzulässig.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 19 Sa 2132/03


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