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Geltungsbereich von nach dem Einigungsvertrag abgesenkten Gerichtsgebühren

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OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 9 W 43/03 vom 28.04.2003

Rechtsgebiete:Einigungsvertrag
Schlagworte:Geltungsbereich von nach dem Einigungsvertrag abgesenkten Gerichtsgebühren
Stichwort:Geltungsbereich von nach dem Einigungsvertrag abgesenkten Gerichtsgebühren
Leitsatz:Hat der Kostenschuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand im Beitrittsgebiet, tritt die Ermäßigung der Gerichtsgebühren nach Anlage I Kapitel III Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 19 a des Einigungsvertrages unabhängig davon ein, vor welchem deutschen Gericht die Gerichtsgebühren anfallen (Abweichung von SchlHOLG SchlHA 1996 S. 166).
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 9 W 43/03




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