JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Geltungsbereich der Bautarifverträge
| Rechtsgebiete: | TVG, ZPO |
| Schlagworte: | Geltungsbereich der Bautarifverträge |
| Stichwort: | Geltungsbereich der Bautarifverträge |
| Leitsatz: | 1. Verpflichtungen aus den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes treffen einen Arbeitgeber nicht schon dann, wenn er Mitglied einer der Tarifvertragsparteien auf Arbeitgeberseite ist. Zur Geltung der Tarifverträge ist ferner erforderlich, dass der Arbeitgeber einen Betrieb unterhält, der unter den betrieblichen Geltungsbereich der Bautarifverträge fällt. Aus § 4 Abs. 2 TVG ergibt sich nichts abweichendes. 2. Genügt die Berufungsbegründung den gesetzlichen Anforderungen, so ist auch ohne entsprechende Berufungsrüge eine vom Arbeitsgericht vorgenommene Beweiswürdigung darauf zu überprüfen, ob dem Arbeitsgericht insoweit Verfahrensfehler unterlaufen sind, insbes, ob die Beweiswürdigung den Voraussetzungen des § 2896 ZPO genügt (im Anschluss an BGH 12. März 2004 NJW 2004, 1876). |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16 Sa 2167/03 | |
| Rechtsgebiete: | TVG, VTV/Bau |
| Schlagworte: | Geltungsbereich der Bautarifverträge |
| Stichwort: | Geltungsbereich der Bautarifverträge |
| Leitsatz: | 1. Das Reinigen von Baustellen ist nur dann eine bauliche Leistung, wenn es mit eigenen baulichen Leistungen des Betriebes in Zusammenhang steht. 2. Ein Betrieb ist nicht deshalb ein baugewerblicher iSd Bautarifverträge, weil der Betriebsinhaber bauliche, seinen Auftraggebern gegenüber geschuldete Leistungen durch Subunternehmer durchführen läßt, ohne durch eigene Arbeitnehmer die Arbeitnehmer der Subunternehmer einzuweisen, zu kontrollieren und zu überwachen (Fortführung von BAG 11.06.2000 AP Nr. 200 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Abweichung von LAG Berlin 11.03.2002 - 9 Sa 2283/01) 3. Allein der Umstand, dass Reinigungsarbeiten baulichen Tätigkeiten von Subunternehmern des Betriebsinhabers nachfolgen oder ihnen vorausgehen, reicht zur Qualifizierung der Reinigungsarbeiten als bauliche Tätigkeiten kraft Sachzusammenhangs nicht aus. |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16 Sa 2976/98 | |
| Rechtsgebiete: | TVG, AEntG, VTV/Bau |
| Schlagworte: | Tarifpluralität |
| Stichwort: | Geltungsbereich der Bautarifverträge |
| Leitsatz: | § 1 Abs. 3 AEntG normiert eine gesetzliche Verpflichtung inländischer baugewerblicher Arbeitgeber, der in den für allgemeinverbindlich erklärten Bautarifverträgen enthaltenen Verpflichtung zur Zahlung von Urlaubskassenbeiträgen für gewerbliche Arbeitnehmer nachzukommen. Allein die Mitgliedschaft des Arbeitgebers in einem Arbeitgeberverband, der einen spezielleren Tarifvertrag abgeschlossen hat, kann diese gesetzliche Verpflichtung nicht beseitigen. Aus diesem Grunde kann der Rspr. des BAG zur Tarifpluralität für den Bereich der gemeinsamen Einrichtungen der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes nicht gefolgt werden. (Abweichung von der st. Rspr. des 10. Senats des BAG, zuletzt BAG 04.12.2002 AP Nr. 28 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz). |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16 Sa 530/02 | |
| Rechtsgebiete: | TVG, VTV/Bau |
| Schlagworte: | Geltungsbereich der Bautarifverträge |
| Stichwort: | Geltungsbereich der Bautarifverträge |
| Leitsatz: | 1. Streiten die Parteien darüber, ob der Zweck der betrieblich ausgeführten Bohr- und Sägearbeiten darin besteht, Bauteile in Gänze zu entfernen (= Abbruch) oder Öffnungen für Türen, Fenster etc., bzw. Versorgungsleitungen zu schaffen, so ist für den Beweispflichtigen die Benennung des Arbeitgebers als Partei ein geeignetes Beweismittel. 2. Das Reinigen und Aufrauhen von Böden mittels Hochdruckwasserstrahl ist keine bauliche Leistung iSv § 1 Abs. 2 VTV/Bau (Bestätigung des Kammerurteils v. 13.05.1991 - 16 Sa 1619/90). |
| Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 16 Sa 1298/02 | |
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