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Geltung während der Hauptverhandlung

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OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ws 2/06 vom 05.01.2006

Rechtsgebiete:MRK, StPO
Schlagworte:Beschleunigungsgrundsatz, Geltung während der Hauptverhandlung, effiziente Verhandlungsplanung, straffe Verhandlungsführung, Vorlage der Akten, Kompensation
Stichwort:Geltung während der Hauptverhandlung
Leitsatz:Der für Haftsachen geltende besondere Beschleunigungsgrundsatz gilt auch nach Beginn der Hauptverhandlung. Er erfordert dann eine effiziente Verhandlungsführung. Das Gericht ist gehalten Zeugen auf eine effiziente Art zu laden und einen straffen Verhandlungsplan festzulegen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 2/06




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