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Geltung tarifvertraglich vereinbarter Einmalzahlung nach Betriebsübergang

Entscheidungen der Gerichte




LAG-MUENCHEN – Urteil, 5 Sa 298/06 vom 12.07.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Geltung tarifvertraglich vereinbarter Einmalzahlung nach Betriebsübergang
Stichwort:Geltung tarifvertraglich vereinbarter Einmalzahlung nach Betriebsübergang
Leitsatz:Fortgeltung der Rechtsnorm eines Tarifvertrages als Inhalt des Arbeitsverhältnisses nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB, wenn die im Tarifvertrag geregelte Anspruchsvoraussetzung erst nach Betriebsübergang eintritt.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 5 Sa 298/06




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