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Geltung für Quartale nach dem Inkrafttreten der Neuregelung

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 6 KA 34/07 R vom 09.04.2008

Rechtsgebiete:SGB V
Schlagworte:Wirtschaftlichkeitsprüfung - Änderung der materiell-rechtlichen Vorgaben - Geltung für Quartale nach dem Inkrafttreten der Neuregelung - Prüfung nach Durchschnittswerten nach dem 1.1.2004
Stichwort:Geltung für Quartale nach dem Inkrafttreten der Neuregelung
Leitsatz:1. Änderungen der materiell-rechtlichen Vorgaben der Wirtschaftlichkeitsprüfung erfassen grundsätzlich nur Quartale nach dem Inkrafttreten der Neuregelung.

2. Vertragsärztliche Leistungen können auch nach Ablösung der Prüfung nach Durchschnittswerten als Regelprüfmethode zum 1.1.2004 nach diesem Verfahren geprüft werden, wenn die Partner der Gesamtverträge das vereinbart haben; auf den Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung kommt es nicht an.
Volltext: BSG - Urteil, B 6 KA 34/07 R




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