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Geltung der zivilrechtlichen Grundsätze über die Haftung wegen schuldhafter Vertragsverletzung

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BSG – Urteil, B 3 KR 2/07 R vom 24.01.2008

Rechtsgebiete:SGB V, SGB X, BGB
Schlagworte:Krankenversicherung - nichtärztlicher Leistungserbringer - Geltung der zivilrechtlichen Grundsätze über die Haftung wegen schuldhafter Vertragsverletzung - Beachtung des Beschleunigungsgebotes durch Krankenkassen - rückwirkender Vertragsabschluss - Versorgungsvertrag über Haushaltshilfe und häusliche Krankenpflege
Stichwort:Geltung der zivilrechtlichen Grundsätze über die Haftung wegen schuldhafter Vertragsverletzung
Leitsatz:1. Die zivilrechtlichen Grundsätze über die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Pflichten aus einem vorvertraglichen Schuldverhältnis gelten entsprechend für öffentlich-rechtliche Vertragsbeziehungen zwischen nichtärztlichen Leistungserbringern und Krankenkassen.

2. Die Krankenkasse hat bei der Prüfung der vom Leistungserbringer zu erfüllenden persönlichen und sachlichen Voraussetzungen für einen Versorgungsvertrag über Haushaltshilfe und häusliche Krankenpflege das Beschleunigungsgebot zu beachten.

3. Ein Versorgungsvertrag über Haushaltshilfe und häusliche Krankenpflege kann mit rückwirkender Kraft abgeschlossen werden.
Volltext: BSG - Urteil, B 3 KR 2/07 R




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