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Geltung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 10 B 10450/09.OVG vom 01.07.2009

Rechtsgebiete:FeV
Schlagworte:Fahrerlaubnis, tschechische, Wohnsitzerfordernis, Führerschein, Wohnsitzangabe, deutsche, Geltung, Bundesgebiet
Stichwort:Geltung
Leitsatz:Zur Ungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis für das Bundesgebiet im Falle der Angabe eines deutschen Wohnsitzes im Führerschein (Zusammenfassung der Senatsrechtsprechung unter Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 10 B 10450/09.OVG



LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Beschluss, 6 Ta 24/09 vom 19.03.2009

Rechtsgebiete:BGB, GKG, ZPO, TzBFG
Schlagworte:Streitwert, Wertfestsetzung, Tarifvertrag, Geltung, Arbeitsvertrag, Inhalt
Stichwort:Geltung
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 6 Ta 24/09

HESSISCHES-LAG – Urteil, 15 Sa 1861/08 vom 17.03.2009

Rechtsgebiete:TV ATZ Post, TV Nr. 132, ATZ-TV DHL
Schlagworte:Altersteilzeitvertrag, Geltung, Tarifvertrag
Stichwort:Geltung
Leitsatz:1. Es besteht kein Anspruch auf die Begründung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses, wenn das entsprechende Angebot (mit einem Beginn des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses erst nach dem Außerkrafttreten des maßgeblichen Tarifvertrages) erstmals nach dem Außerkrafttreten der maßgeblichen tarifvertraglichen Regelung unterbreitet worden ist.

2. § 2 Abs. 2 Satz 1 ATZ-TV DHL vom 07. September 2005 besagt nicht, dass für die DHL-Beschäftigten der TV ATZ Post über dessen Gültigkeit hinaus bis zu einer Kündigung des ATZ-TV DHL entsprechend anwendbar bleiben soll.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 15 Sa 1861/08

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 48.07 vom 23.10.2008

Rechtsgebiete:GG, BImSchG, VwGO, TierSchG, TierSchNutztV, Richtlinie 1999/74/EG
Schlagworte:Feststellungsklage, Zulässigkeit, Rechtsverhältnis, Klageänderung, Erledigungserklärung, Protokollierungspflicht, Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, Geltung, unmittelbar, Legehennen, Haltung, Käfig, Legebatterie, Altanlage, Genehmigung, Tierhalter, Pflichten, Tierschutz, Bestandsschutz, Übergangsvorschriften, Inhalts- und Schrankenbestimmung, Verhältnismäßigkeit, Vertrauensschutz, Inländerdiskriminierung
Stichwort:Geltung
Leitsatz:1. Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wirkt gilt unmittelbar auch für bereits zugelassene Anlagen zur Haltung von Legehennen. Eine Aufhebung bzw. Änderung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung oder eine nachträgliche Anordnung sind zur Durchsetzung der Anforderungen der Verordnung nicht erforderlich.

2. Die Übergangsvorschriften in § 33 Abs. 4 TierSchNutztV verstoßen nicht zu Lasten der Anlagenbetreiber gegen höherrangiges Recht.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 48.07


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