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Geltendmachung von Einkommensteuer aus nach Eröffnung des Konkursverfahrens erzielten Gewinnen einer in Konkurs gefallenen Mitunternehmerschaft

Entscheidungen der Gerichte

BFH – Urteil, X R 60/04 vom 05.03.2008

Das FA kann die Einkommensteuer einer Mitunternehmerin nicht gegenüber dem Konkursverwalter der Konkursmasse der Mitunternehmerschaft als Massekosten geltend machen.

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