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Geltendmachung übergegangener Kostenerstattungsansprüche durch die Justizkasse bei allseitiger ratenfreier PKH-Bewilligung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 5 WF 42/08 vom 26.05.2008

Rechtsgebiete:GKG, ZPO
Schlagworte:Geltendmachung übergegangener Kostenerstattungsansprüche durch die Justizkasse bei allseitiger ratenfreier PKH-Bewilligung
Stichwort:Geltendmachung übergegangener Kostenerstattungsansprüche durch die Justizkasse bei allseitiger ratenfreier PKH-Bewilligung
Leitsatz:Auch wenn beiden Parteien Prozesskostenhilfe ohne Anordnung von Ratenzahlungen bewilligt worden ist, kann die Justizkasse den auf sie übergegangenen Kostenerstattungsanspruch des der obsiegenden Partei beigeordneten Rechtsanwalts gegen die erstattungspflichtige, in die Kosten des Rechtsstreits verurteilte Gegenpartei geltend machen.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Beschluss, 5 WF 42/08




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