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Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-MUENCHEN – Urteil, 8 Sa 892/08 vom 10.02.2009

Rechtsgebiete:KSchG, BGB
Schlagworte:Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung - Verwirkung
Stichwort:Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung
Leitsatz:Das Recht zur Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Kündigung kann nicht nur dadurch verwirken, dass außerhalb des Geltungsbereichs von § 4 Satz 1 KSchG der Arbeitnehmer mit der Erhebung der Kündigungsschutzklage zu lange abwartet, sondern auch dadurch, dass er innerhalb des Geltungsbereichs von § 4 Satz 1 KSchG nach rechtzeitig erhobener Klage den Kündigungsschutzprozess über einen längeren Zeitraum (im Streitfall: drei Jahre) nicht betreibt.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 8 Sa 892/08




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