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OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 473/02 vom 20.03.2003

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Kindergeldberechtigung, Unterhaltsrente, Sachleistung, Geldzuwendung
Stichwort:Geldzuwendung
Leitsatz:Bei der Ermittlung für die Zuerkennung der Kindergeldberechtigung bei fehlender Haushaltszugehörigkeit des Kindes maßgeblichen höchsten Unterhaltsrente können nur laufend wiederkehrende und gleichmäßige Zahlungen im Sinne einer Geldrente nach § 1612 Abs. 1 Satz 1 BGB berücksichtigt werden. Sachleistungen sowie einmalige oder gelegentliche Geldzuwendungen bleiben außer Betracht.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 473/02




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