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geldwerter Vorteil

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHES-LAG – Urteil, 8 Sa 188/08 vom 12.11.2008

Rechtsgebiete:BetrAVG
Schlagworte:Betriebliche Altersversorgung, Bruttomonatsgehalt, Sachleistung, geldwerter Vorteil, Dienstwagen
Stichwort:geldwerter Vorteil
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 8 Sa 188/08



LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Beschluss, 5 TaBV 17/07 vom 13.05.2008

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Lohngestaltung, Mitbestimmung, freiwillige Leistung, geldwerter Vorteil
Stichwort:geldwerter Vorteil
Leitsatz:1. Führt die Arbeitgeberin für alle Arbeitnehmer ihres Betriebes, die in den letzten 4 Jahren keine Ausfallzeiten wegen Arbeitsunfähigkeit hatten, eine Festveranstaltung mit Abendessen und Übernachtung in einem Wellness-Hotel durch ("Fest der Langzeitgesunden"), wendet sie diesen Arbeitnehmern freiwillig Leistungen zu, die Entgeltcharakter haben. Der für den Betrieb gebildete Betriebsrat ist daher nach § 87 Absatz 1 Nr. 10 BetrVG zu beteiligen.

2. Da es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers handelt, ist das Beteiligungsrecht eingeschränkt, denn der Arbeitgeber bestimmt mitbestimmungsfrei, zu welchem Zweck er einen gewissen Geldbetrag zur Verteilung an die Belegschaft oder eine Gruppe von Arbeitnehmern aus der Belegschaft zur Verfügung stellt. Die vorliegende Zwecksetzung der Zuwendung des Geldes an all die Arbeitnehmer, die in den letzten 4 Jahren keine krankheitsbedingten Ausfallzeiten hatten (die "Langzeitgesunden"), ist nicht so konkret, dass für eine Beteiligung des Betriebsrats kein Raum mehr bleibt. Denn es bedarf jedenfalls weiterer Regelungen zur genauen Bestimmung des begünstigten Personenkreises im Grenzbereich. Außerdem muss geregelt werden, wie und auf welche Weise dem begünstigten Personenkreis die Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Volltext: LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 5 TaBV 17/07

LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 12 Sa 1208/05 vom 19.12.2006

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Drittschuldnerklage, Privatnutzung eines Dienstwagens, geldwerter Vorteil
Stichwort:geldwerter Vorteil
Leitsatz:Der monatliche geldwerte Vorteil der Möglichkeit der Privatnutzung eines Dienstwagens kann bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens im Rahmen einer Drittschuldnerklage entsprechend den lohnsteuerrechtlichen Verwaltungsvorschriften mit 1 % auf volle 100 aufgerundeten Verkaufslistenpreises des Dienstwagens geschätzt (§ 287 Abs. 2 ZPO) werden. Auf den jeweiligen tatsächlichen Umfang der Privatnutzung durch den Streitverkündeten kommt es dabei nicht an.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 12 Sa 1208/05


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