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Geldentschädigung wegen Bildveröffentlichung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, 13 Ta 2377/08 vom 29.12.2008

Rechtsgebiete:ZPO, BGB, GG
Schlagworte:Geldentschädigung wegen Bildveröffentlichung
Stichwort:Geldentschädigung wegen Bildveröffentlichung
Leitsatz:Im Fall der wiederholten unerlaubten Bildveröffentlichung stellt eine im Vorprozess im Wege des gerichtlichen Vergleichs vereinbarte Vertragsstrafe, deren Höhe in das billige Ermessen des Klägers gestellt wird, eine ausreichende Kompensation der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar.
Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, 13 Ta 2377/08




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