JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Geldentschädigung
| Rechtsgebiete: | BGB, GG |
| Schlagworte: | Persönlichkeitsrecht, Schmerzensgeld, Geldentschädigung, Beleidigung, Nachbarschaftsstreit |
| Stichwort: | Geldentschädigung |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 16 U 15/09 | |
| Rechtsgebiete: | GG, LuftVG, VwVfG, VwGO |
| Schlagworte: | Luftverkehrsrecht, Planfeststellung eines Flughafens, nachteilige Wirkungen, Lärmimmissionen, Schutzvorkehrungen, Schallschutzeinrichtungen, Geldentschädigung, Kappungsgrenze, Musterverfahren |
| Stichwort: | Geldentschädigung |
| Leitsatz: | Wird ein von den nachteiligen Wirkungen eines planfestgestellten Vorhabens (hier: Fluglärm) Betroffener nach § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG statt realer Schutzvorkehrungen auf eine angemessene Entschädigung in Geld verwiesen, ist die daraus folgende Pflicht, die nachteiligen Wirkungen zu dulden, rechtlich unbedenklich, wenn diese Wirkungen nicht die Grenze zur verfassungsrechtlichen Unzumutbarkeit überschreiten. Die Regelung in einem luftverkehrsrechtlichen Planfeststellungsbeschluss, mit der bei unverhältnismäßig hohen Aufwendungen für Schallschutzeinrichtungen die nach § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG zu leistende Geldentschädigung auf höchstens 30 % des Verkehrswerts von Grundstück und Gebäuden begrenzt wird, ist nicht zu beanstanden (Bestätigung von Urteil vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 <268 f.>, Rn. 421 f. - Flughafen Berlin-Schönefeld). Zu den Voraussetzungen, unter denen nach der Durchführung von Musterverfahren gemäß § 93a Abs. 2 VwGO im Beschlusswege entschieden werden kann. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 A 1009.07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, EMRK, GG, StPO |
| Schlagworte: | Amtshaftung, Amtspflichtverletzung, Menschenwürde, Würde, Zwang, Folter, Folterverbot, Geldentschädigung, Schmerzensgeld, Schmerzen, Polizei, Verhör, Vernehmung, EMRK, Verteidiger, Rechtsanwalt, Anwalt |
| Stichwort: | Geldentschädigung |
| Leitsatz: | 1. Es stellt eine Straftat und damit eine Amtspflichtverletzung im Sinne des Art. 34 GG / § 839 dar, wenn Polizeibeamte zur Erlangung von Angaben eines Beschuldigten diesem mit der Zufügung erheblicher Schmerzen drohen, auch wenn dies das Auffinden eines entführten Kindes bezweckt. 2. Kann ein Beschuldigter vor der Fortsetzung einer polizeilichen Vernehmung nicht den Verteidiger seiner Wahl konsultieren, stellt dies einen Verstoß gegen § 137 StPO dar; jedenfalls wenn dies nicht zur besseren Erlangung von Beweismitteln geschieht und überdies die nachfolgende strafrechtliche Verurteilung nicht auf den zu diesem Zeitpunkte erlangten Beweismitteln beruht, ist hierin weder eine Verletzung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) noch ein Verstoß gegen ein faires Verfahren (Art. 6 Abs. 1 EMRK) zu sehen. 3. Art. 41 EMRK gibt keinen Anspruch gegen ein nationales Gericht auf Geldentschädigung wegen eines Verstoßes gegen die Gewährleistungen der EMRK. 4. Für die Androhung gegenüber einem Beschuldigten, ihm zur Erlangung von Angaben über den Verbleib eines entführten Kindes Schmerzen zuzufügen, kann trotz der Schwere des Eingriffs anstelle einer zusätzlichen Geldentschädigung eine hinreichende Genugtuung für den Betroffenen darin liegen, dass die Polizeibeamten wegen der Tat strafrechtlich verurteilt werden und das Strafgericht gegen die Auffassung weiter Kreise der Öffentlichkeit verdeutlicht, dass es sich bei dem Verhalten der Polizeibeamten um einen als Verletzung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und des sog. Folterverbots (Art. 104 Abs. 1 GG, Art. 3 EMRK) rechtlich keinesfalls hinnehmbaren Tabubruch handelt (hier nach den konkreten Umständen bejaht). |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 1 W 47/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, GG, KUG |
| Schlagworte: | Presse, Presseveröffentlichung, Geldentschädigung, Schmerzensgeld, Straftat, Berichterstattung, Persönlichkeitsverletzung, Persönlichkeitsrecht |
| Stichwort: | Geldentschädigung |
| Leitsatz: | Zum Anspruch eines verurteilten Straftäters auf Geldentschädigung wegen einer Presseveröffentlichung über die Straftat. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 11 U 10/06 | |
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