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OLG-FRANKFURT – Urteil, 6 U 73/06 vom 19.10.2006

Rechtsgebiete:UWG
Schlagworte:Verkaufsförderungsmaßnahme, Geld-zurück-Garantie, Bedingung, Getränk, Erfrischungsgetränk, Werbung
Stichwort:Geld-zurück-Garantie
Leitsatz:1. Das Versprechen einer Geld-zurück-Garantie für den Fall, dass dem Verbraucher ein Erfrischungsgetränk nicht schmeckt, ist eine Verkaufsfördermaßnahme i. S. v. § 4 Nr. 4 UWG.

2. Es verstößt gegen § 4 Nr. 4 UWG, wenn die Bedingungen der Inanspruchnahme der Geld-zurück-Garantie nur auf der Innenseite des Etiketts abgedruckt sind und wenn in einem TV-Spot gar kein Hinweis bezüglich der Bedingungen erfolgt.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 6 U 73/06




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