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Geländemodellierung als Eingriff in Natur und Landschaft

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SAARLAND – Beschluss, 3 W 21/05 vom 20.02.2006

Rechtsgebiete:SNG
Schlagworte:Geländemodellierung als Eingriff in Natur und Landschaft
Stichwort:Geländemodellierung als Eingriff in Natur und Landschaft
Leitsatz:a) Zwischen § 10 Abs. 1 SNG und Absatz 2 dieser Bestimmung besteht kein Regel-/Ausnahme-Verhältnis in dem Sinne, dass Einwirkungen auf Natur und Landschaft, die keinen der in § 10 Abs. 2 SNG ausgeführten Tatbestände erfüllen, nur ausnahmesweise als Eingriff qualifiziert werden können.

b) Mit der Positivliste des § 10 Abs. 2 SNG soll die Handhabung des Gesetzes durch die Verwaltung erleichtert werden, indem ihr bei Vorliegen eines der dort aufgeführten Tatbestände (im Regelfall) eine Einzelfallprüfung anhand der Kriterien des § 10 Abs. 1 SNG erspart wird.

c) Durch das Landwirtschaftsprivileg des § 10 Abs. 3 SNG ist nur die "tägliche Wirtschaftsweise" des Landwirts geschützt, nicht jedoch die Bodenertragsnutzung vorbereitende Maßnahmen wie das Einplanieren des Geländes.
Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 3 W 21/05




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