JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Geistliche Gebiete
| Rechtsgebiete: | AufenthG, VwVfG, AsylVfG 2007, QualifikationsRL |
| Stichwort: | Geistliche Gebiete |
| Leitsatz: | Derzeit sind im Iran auch solche zum Christentum konvertierte Muslime verfolgungsgefährdet, die - ohne eine missionierende Tätigkeit zu entfalten oder eine herausgehobene Leitungsfunktion inne zu haben - dort lediglich ihren christlichen Glauben ausüben und an öffentlichen Riten teilnehmen. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Beschluss, 5 A 982/07.A | |
| Rechtsgebiete: | GG, VAG, VVG |
| Stichwort: | Geistliche Gebiete |
| Leitsatz: | Der Kontrahierungszwang für Krankenversicherungen nach Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform 2007 greift bei kleineren Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit im Sinne von § 53 VAG in die Vereinigungsfreiheit des Art. 9 Abs. 1 GG ein. Der Kontrahierungszwang besteht deswegen nur gegenüber Antragstellern aus ihrem nach der Satzung vorgesehenen Mitgliederkreis. |
| Volltext: BVERFG - Beschluss, 1 BvR 825/08 | |
| Rechtsgebiete: | GG, VAG, VVG |
| Stichwort: | Geistliche Gebiete |
| Leitsatz: | Der Kontrahierungszwang für Krankenversicherungen nach Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform 2007 greift bei kleineren Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit im Sinne von § 53 VAG in die Vereinigungsfreiheit des Art. 9 Abs. 1 GG ein. Der Kontrahierungszwang besteht deswegen nur gegenüber Antragstellern aus ihrem nach der Satzung vorgesehenen Mitgliederkreis. |
| Volltext: BVERFG - Beschluss, 1 BvR 831/08 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG |
| Schlagworte: | Flüchtlingseigenschaft, Iran, Militärangehöriger |
| Stichwort: | Geistliche Gebiete |
| Leitsatz: | Fall eines iranischen Staatsangehörigen, dem deshalb die Flüchtlingseigenschaft und Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG zuzuerkennen sind, weil für ihn wegen seiner langjährigen, schon zur Schah-Zeit begonnenen Dienstzeit als Offizier in der iranischen Luftwaffe, seiner schon im Iran bekannt gewordenen regimefeindlichen Betätigung, seiner illegalen Ausreise und seines politischen Engagements in der monarchistischen Exilopposition die beachtliche Gefahr einer unverhältnismäßigen Bestrafung wegen Spionage oder Landesverrats und einer hiermit einhergehenden unmenschlichen Behandlung besteht. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 6 UE 154/07.A | |
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