JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Geistliche
| Rechtsgebiete: | GG, WRV, NHG, "Loccumer Vertrag" |
| Schlagworte: | Amt im abstrakt-funktionalen Sinn, Amt im statusrechtlichen Sinn, amtsangemessene Tätigkeit, amtsgemäßer Aufgabenbereich, Aufgabenbereich, Bekenntnis, Bekenntnistreue, Denomination, Eignung, Eignungsmangel, Eignungsmerkmal, Fakultät, Geistliche, gemeinsame Angelegenheit, Glauben, Evangelische Kirchen, Hochschullehrer, kirchliches Selbstbestimmungsrecht, konfessionsgebundenes Amt, Lehrstuhl, Neues Testament, Professor, Prüfungsfach, Religionslehrer, Religionswissenschaft, Theologie, Theologische Fakultät, Wissenschaftsfreiheit |
| Stichwort: | Geistliche |
| Leitsatz: | Ein Professor an der Evangelischen Theologischen Fakultät einer staatlichen Hochschule übt ein konfessionsgebundenes Amt aus. Sagt er sich öffentlich vom Christentum los, muss er es hinnehmen, wenn ihm auf Anregung der Landeskirche und der Fakultät anstelle des ursprünglichen konfessionsgebundenen Faches (Neues Testament) das dem bisherigen entsprechende religionswissenschaftliche Fach (Geschichte und Literatur des frühen Christentums) übertragen und er aus der Theologenausbildung ausgeschlossen wird. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 31.04 | |
| Rechtsgebiete: | SchwbG |
| Schlagworte: | Arbeitsplatz im Sinne des Schwerbehindertengesetzes und begleitende Hilfe im Berufsleben, Ausgleichsabgabe, Leistungen aus Mitteln der zur Hilfe für Schwerbehinderte auf Geistlichenstellen, begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben, Gewährung an schwer behinderte Geistliche, Geistliche, Förderung von schwer behinderten aus Mitteln der Ausgleichsabgabe |
| Stichwort: | Geistliche |
| Leitsatz: | Geldleistungen an Schwerbehinderte für technische Hilfen und zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten nach § 31 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a und f SchwbG im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeits- und Berufsleben setzen die Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 7 SchwbG nicht voraus und können daher grundsätzlich auch Geistlichen öffentlich-rechtlicher Religionsgemeinschaften (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 SchwbG) bewilligt werden. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 13.02 | |
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