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Gehörsverstoß

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 A 10813/06.OVG vom 28.08.2006

Rechtsgebiete:AsylVfG
Schlagworte:Asylrecht, Aufenthaltsrecht, Berufung, Berufungszulassung, Zulassung der Berufung, Grundsatzbedeutung, grundsätzliche Bedeutung, Darlegung, Verfahrensfehler, Gehörsverletzung, Anspruch auf rechtliches Gehör, Gehörsverstoß, Gehörsanspruch, Beweisantrag, Ablehnung eines Beweisantrages, Aserbaidschan, Berg-Karabach, Arzach, Nagorny-Karabach, Armenien, UdSSR, Unionsrepublik, Sowjetrepublik, autonome Region, Sowjetunion, Staat, Staatlichkeit, Eigenstaatlichkeit, Staatsqualität, eigenständiger Staat, selbständiger Staat, Völkerrecht, Anerkennung, sowjetisches Staatsrecht, Verfassung der UdSSR, Sezession, Austritt, Loslösung, Abspaltung
Stichwort:Gehörsverstoß
Leitsatz:Zur Frage, ob das Gebiet Berg-Karabach einen eigenständigen, insbesondere von Aserbaidschan unabhängigen Staat darstellt.

Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die im (früheren) Staatsverband der UdSSR innerhalb der Aserbaidschanischen Sozialistischen Sowjetrepublik autonome Region Berg-Karabach aufgrund des sowjetischen Staatsrechts oder nach völkerrechtlichen Grundsätzen von Aserbaidschan dauerhaft getrennt hat.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 A 10813/06.OVG



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 9 UZ 1249/98.A vom 14.02.2002

Rechtsgebiete:AsylVfG, VwGO
Schlagworte:Ablehnung, Begründung, Beweisantrag, Darlegung, Gehörsverstoß, mündliche Verhandlung, rechtliches Gehör, Urteilsgründe
Stichwort:Gehörsverstoß
Leitsatz:Wird eine im Termin zur mündlichen Verhandlung prozessordnungswidrig begründete Ablehnung eines Beweisantrags in den schriftlichen Urteilgründen durch eine prozessordnungsgemäße Begründung ergänzt oder ersetzt, ist eine Gehörsrüge nur dann schlüssig erhoben, wenn der Beweisantragsteller darlegt, wie er sich auf die ihm erst durch das Urteil bekannt gewordenen prozessordnungsgemäßen Ablehnungsgründe erklärt hätte, insbesondere welche anderen Tatsachen und Beweismittel er vorgetragen hätte, wenn sein in der mündlichen Verhandlung gestellter Beweisantrag vorab mit der im Urteil gegebenen Begründung abgelehnt worden wäre (so für den Fall der gänzlich fehlenden Entscheidung eines Beweisantrags im Termin zur mündlichen Verhandlung: BVerwG, Beschluss vom 13. September 1977 - BVerwG V CB 68.74 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 20).
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 9 UZ 1249/98.A


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