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Gehörsverletzung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-SCHLESWIG – Urteil, 5 U 168/07 vom 04.09.2008

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Örtliche Zuständigkeit, Gehörsverletzung
Stichwort:Gehörsverletzung
Leitsatz:Ein erstinstanzliches Gericht nimmt seine Zuständigkeit dann nicht willkürlich an, wenn es bei der in Rechtsprechung und Literatur streitigen Auslegung der Norm, auf die es seine Zuständigkeit stützt, der umfassend und jedenfalls vertretbar begründeten Auffassung in einer jüngeren Entscheidung eines Oberlandesgerichtes folgt, selbst wenn sich der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich der Gegenmeinung angeschlossen hat.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 5 U 168/07



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 A 10813/06.OVG vom 28.08.2006

Rechtsgebiete:AsylVfG
Schlagworte:Asylrecht, Aufenthaltsrecht, Berufung, Berufungszulassung, Zulassung der Berufung, Grundsatzbedeutung, grundsätzliche Bedeutung, Darlegung, Verfahrensfehler, Gehörsverletzung, Anspruch auf rechtliches Gehör, Gehörsverstoß, Gehörsanspruch, Beweisantrag, Ablehnung eines Beweisantrages, Aserbaidschan, Berg-Karabach, Arzach, Nagorny-Karabach, Armenien, UdSSR, Unionsrepublik, Sowjetrepublik, autonome Region, Sowjetunion, Staat, Staatlichkeit, Eigenstaatlichkeit, Staatsqualität, eigenständiger Staat, selbständiger Staat, Völkerrecht, Anerkennung, sowjetisches Staatsrecht, Verfassung der UdSSR, Sezession, Austritt, Loslösung, Abspaltung
Stichwort:Gehörsverletzung
Leitsatz:Zur Frage, ob das Gebiet Berg-Karabach einen eigenständigen, insbesondere von Aserbaidschan unabhängigen Staat darstellt.

Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die im (früheren) Staatsverband der UdSSR innerhalb der Aserbaidschanischen Sozialistischen Sowjetrepublik autonome Region Berg-Karabach aufgrund des sowjetischen Staatsrechts oder nach völkerrechtlichen Grundsätzen von Aserbaidschan dauerhaft getrennt hat.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 A 10813/06.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 A 11689/02 vom 13.12.2002

Rechtsgebiete:AsylVfG
Schlagworte:Asylrecht, Prozessrecht, Berufung, Berufungszulassung, Berufungszulassungsantrag, Bundesbeauftragter, Asylangelegenheiten, Zulässigkeit, Rechtsschutzinteresse, Rechtsschutzbedürfnis, Erledigung, Hauptsacheerledigung, Erledigungserklärung, Hauptsacheerledigungserklärung, Einstellung, Einstellung des Verfahrens, Verfahrenseinstellung, Asylantrag, Rücknahme, Rücknahme des Asylantrages, mündliche Verhandlung, Fernbleiben, rechtliches Gehör, Gehörsverletzung, Verfahrensfehler, Verfahrensrüge, Überraschungsentscheidung, Grundsatzbedeutung, grundsätzliche Bedeutung, Sachentscheidung, Kostenentscheidung,
Stichwort:Gehörsverletzung
Leitsatz:Ein Antrag auf Zulassung der Berufung mit dem Ziel einer Verfahrenseinstellung nach Abgabe übereinstimmender Erledigungserklärungen ist nur ausnahmsweise zulässig.

Es stellt keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör eines trotz ordnungsgemäßer Ladung der mündlichen Verhandlung fernbleibenden Klägers dar, wenn seine Klage als unzulässig abgewiesen wird, nachdem ein anderer Prozessbeteiligter unter dem Eindruck der Erörterungen in der mündlichen Verhandlung seinen Antrag zurückgenommen und auf die Rechte aus dem angefochtenen Verwaltungsakt verzichtet hat.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 A 11689/02

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 393/02 vom 18.11.2002

Rechtsgebiete:KostO, ZPO, GG
Schlagworte:Außerordentliche Beschwerde, Gehörsverletzung, Notarkostenbeschwerde, Zulassung, Anfechtung, Verletzung rechtlichen Gehörs
Stichwort:Gehörsverletzung
Leitsatz:1) Über die Zulassung der weiteren Beschwerde nach § 156 Abs. 2 S. 2 KostO entscheidet allein das Landgericht nach pflichtgemäßem Ermessen. Zulassung und Nichtzulassung sind nicht selbständig anfechtbar. Rügen der Verletzung des rechtlichen Gehörs ist im Rahmen einer Gegenvorstellung durch das Landgericht nachzugehen.

2) Die mangels Zulassung nicht statthafte Beschwerde wird durch die Verletzung rechtlichen Gehörs nicht eröffnet. Für die Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit reichen weder die Verletzung von Hinweispflichten noch des Amtsermittlungsgrundsatzes aus, noch das Übergehen von Beweisangeboten.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 393/02


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