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LAG-KOELN – Urteil, 2 Sa 461/03 vom 04.08.2003

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Beweisvereitelung, Beweislast, Geheimnisbruch
Stichwort:Geheimnisbruch
Leitsatz:Ein Krankenhaus kann verpflichtet sein, den Namen eines Patienten zu benennen, wenn dieser ein Streitgespräch der Arbeitnehmer untereinander wahrgenommen haben soll und der deswegen abgemahnte Arbeitnehmer anderenfalls nicht in der Lage ist, den Gegenbeweis anzutreten.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 2 Sa 461/03




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