Bei Beförderung vom First Officer (FO) zum Kapitän kommt es für den Anspruch auf den nächsten Stufensprung in der Vergütungstabelle Kapitäne allein auf die im Kapitänsamt erbrachte Verweildauer von 12 Monaten an; die in der alten Beschäftigungsgruppe für FO zurückgelegten Zeiten zählen nicht mit.