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Gehaltsabfindung

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OLG-KARLSRUHE – Urteil, 2 UF 214/99 vom 12.10.2000

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Gehaltsabfindung - Verteilung - Anforderungen an Erwerbsbemühungen
Stichwort:Gehaltsabfindung
Leitsatz:Leitsatz

1. Die dem Unterhaltsverpflichteten bei Ausscheiden aus einem Betrieb gewährte Gehaltsabfindung hat Lohnersatzfunktion und kann bei älteren Arbeitnehmern bis auf die Zeit zum voraussichtlichen Rentenbeginn verteilt werden.

2. Bei den Anforderungen an die Erwerbsbemühungen des Unterhaltsverpflichteten sind individuelle Merkmale wie die berufliche Qualifikation und das Alter des Verpflichteten von besonderer Bedeutung. Keinesfalls kann vom Verpflichteten verlangt werden, sich auf Stellen zu bewerben, die aufgrund des Anforderungsprofils von vornherein keine Aussicht für den Erfolg der Bewerbung bieten.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Urteil, 2 UF 214/99




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