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Gegenstandswerteinstweilige Verfügung auf Unterlassung einer Betriebsänderung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Beschluss, 10 TaBV 102/05 vom 10.10.2005

Rechtsgebiete:RVG, BetrVG, ArbGG
Schlagworte:Beschlussverfahren, Gegenstandswerteinstweilige Verfügung auf Unterlassung einer Betriebsänderung
Stichwort:Gegenstandswerteinstweilige Verfügung auf Unterlassung einer Betriebsänderung
Leitsatz:Der Gegenstandswert eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens richtet sich regelmäßig nicht nach dem Schwierigkeitsgrad und/oder dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit.
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 TaBV 102/05




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