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Gegenstandswert im BeschlussverfahrenVorliegen eines Gemeinschaftsbetriebs bei drei Unternehmen

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Beschluss, 10 Ta 21/06 vom 01.03.2006

Rechtsgebiete:RVG, BetrVG
Schlagworte:Gegenstandswert im BeschlussverfahrenVorliegen eines Gemeinschaftsbetriebs bei drei Unternehmen
Stichwort:Gegenstandswert im BeschlussverfahrenVorliegen eines Gemeinschaftsbetriebs bei drei Unternehmen
Leitsatz:Ein Beschlussverfahren, das das Vorliegen eines Gemeinschaftsbetriebs mehrerer Unternehmen nach § 18 Abs. 2 BetrVG zum Gegenstand hat, ist in Anlehnung an die Rechtsprechung zur Festsetzung des Gegenstandswerts in Wahlanfechtungsverfahren zu bewerten. Dabei ist maßgeblich auf die Größe des Gemeinschaftsbetriebs nach § 9 BetrVG abzustellen.
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 Ta 21/06




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