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Gegenstandswert eines Beschlussverfahrens betreffend die zeitlich befristete Einstellung von Teilzeitarbeitnehmern

Entscheidungen der Gerichte




LAG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 8 Ta 283/05 vom 02.01.2006

Rechtsgebiete:BetrVG, RVG, ArbGG, ZPO, BRAGO, GKG
Schlagworte:Gegenstandswert eines Beschlussverfahrens betreffend die zeitlich befristete Einstellung von Teilzeitarbeitnehmern
Stichwort:Gegenstandswert eines Beschlussverfahrens betreffend die zeitlich befristete Einstellung von Teilzeitarbeitnehmern
Volltext: LAG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 Ta 283/05




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