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Gegenstandswert bei Streit der Betriebsparteien über die Zustimmung des Betriebsrats zu einer personellen Einzelmaßnahme i. S. v. § 99 BetrVG

Entscheidungen der Gerichte




LAG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 10 Ta 213/05 vom 28.09.2005

Rechtsgebiete:BetrVG, ArbGG, RVG, GKG
Schlagworte:Gegenstandswert bei Streit der Betriebsparteien über die Zustimmung des Betriebsrats zu einer personellen Einzelmaßnahme i. S. v. § 99 BetrVG
Stichwort:Gegenstandswert bei Streit der Betriebsparteien über die Zustimmung des Betriebsrats zu einer personellen Einzelmaßnahme i. S. v. § 99 BetrVG
Volltext: LAG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 10 Ta 213/05




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