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JuraForum.deUrteileSchlagwörterGGegenstand einer unterhaltsrechtlichen Feststellungsklage: Verpflichtung zum Bürgermeisteramt zu kandidieren. 

Gegenstand einer unterhaltsrechtlichen Feststellungsklage: Verpflichtung zum Bürgermeisteramt zu kandidieren.

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OLG-SCHLESWIG – Urteil, 15 UF 242/01 vom 27.05.2002

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Gegenstand einer unterhaltsrechtlichen Feststellungsklage: Verpflichtung zum Bürgermeisteramt zu kandidieren.
Stichwort:Gegenstand einer unterhaltsrechtlichen Feststellungsklage: Verpflichtung zum Bürgermeisteramt zu kandidieren.
Leitsatz:Unzulässig ist eine Feststellungsklage nach § 256 ZPO, um zu klären, ob jemand aus unterhaltsrechtlicher Sicht verpflichtet ist, als Amtsinhaber erneut für ein Bürgermeisteramt zu kandidieren.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 15 UF 242/01




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