Bei einem Streit um die Verbesserung einer dienstlichen Beurteilung, die obligatorisch mit einem Gesamturteil abschließt, ist das Berufungsgericht zu einer umfassenden Prüfung verpflichtet, auch wenn der Dienstherr das Rechtsmittel gegen ein Urteil eingelegt hat, das ihn zur Neubescheidung "unter Beachtung der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts" verurteilt.
Urteil des 2. Senats vom 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 34.99 -
I. VG Saarlouis vom 30.10.1995 - Az.: VG 12 K 107/93 -
II. OVG Saarlouis vom 17.09.1998 - Az.: OVG 1 R 51/95 -