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Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens i.S. des § 68 FGO

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, I R 29/08 vom 16.12.2008

Rechtsgebiete:FGO
Schlagworte:Erstmalige Ermessensausübung in ersetzendem Haftungsbescheid - Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens i.S. des § 68 FGO - Erledigung der Hauptsache
Stichwort:Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens i.S. des § 68 FGO
Leitsatz:Ersetzt das Finanzamt während eines Klageverfahrens den mit der Klage angefochtenen Haftungsbescheid durch einen anderen Haftungsbescheid, in dem es erstmals seine Ermessenserwägungen erläutert, so wird dieser Bescheid zum Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens. Im weiteren Verlauf jenes Verfahrens sind die nunmehr angestellten Ermessenserwägungen in vollem Umfang zu berücksichtigen.
Volltext: BFH - Urteil, I R 29/08




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