JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > G > Gegenstand der Beschwerde bei unwirksamer Beschwerdeentscheidung des Rechtspflegers über eine sofortige Beschwerde gegen einen von ihm erlassenen Beschluss mangels Vorlage an das Landgericht
| Rechtsgebiete: | ZPO, InsO, RPflG |
| Schlagworte: | Gegenstand der Beschwerde bei unwirksamer Beschwerdeentscheidung des Rechtspflegers über eine sofortige Beschwerde gegen einen von ihm erlassenen Beschluss mangels Vorlage an das Landgericht |
| Stichwort: | Gegenstand der Beschwerde bei unwirksamer Beschwerdeentscheidung des Rechtspflegers über eine sofortige Beschwerde gegen einen von ihm erlassenen Beschluss mangels Vorlage an das Landgericht |
| Leitsatz: | Trifft der Rechtspfleger über eine sofortige Beschwerde gegen einen von ihm erlassenen Beschluss ohne Vorlage an das Landgericht selbst die Beschwerdeentscheidung, so ist diese unwirksam. In diesem Fall ist Gegenstand der ursprünglichen Beschwerde auch die über eine Abhilfeentscheidung hinausgehende vermeintliche Endentscheidung des Rechtspflegers. |
| Volltext: BGH - Beschluss, IX ZA 46/08 | |
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