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Gegenseitigkeit

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 13.03 vom 20.04.2004

Rechtsgebiete:AuslG, VwGO, StAG
Schlagworte:Staatsangehörigkeit, Einbürgerung, doppelte Staatsangehörigkeit, Hinnahme von Mehrstaatigkeit, Gegenseitigkeit, gerichtliche Sachaufklärung, Unionsbürger
Stichwort:Gegenseitigkeit
Leitsatz:Gegenseitigkeit im Sinne von § 87 Abs. 2 AuslG besteht, wenn und soweit nach dem Einbürgerungsrecht und der Einbürgerungspraxis eines Mitgliedstaats der Europäischen Union bei der Einbürgerung eines deutschen Staatsangehörigen Mehrstaatigkeit generell oder in Bezug auf bestimmte Personengruppen hingenommen wird. Eine Gleichwertigkeit der übrigen Voraussetzungen und Folgen der Einbürgerung ist nicht erforderlich.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 13.03



BAYERISCHER-VGH – Urteil, 5 BV 02.1943 vom 03.04.2003

Rechtsgebiete:AuslG
Schlagworte:Einbürgerung, Unionsbürger, Mehrstaatigkeit, Gegenseitigkeit
Stichwort:Gegenseitigkeit
Leitsatz:Gegenseitigkeit i.S.v. § 87 Abs. 2 AuslG besteht, wenn und soweit nach dem Einbürgerungsrecht und der Einbürgerungspraxis des betreffenden Mitgliedstaats der Europäischen Union bei der Einbürgerung eines deutschen Staatsangehörigen Mehrstaatigkeit generell oder in nach abstrakt-generellen Merkmalen bestimmten Fällen hingenommen wird.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 5 BV 02.1943

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 20.96 vom 29.09.1998

Rechtsgebiete:Übereinkommen z. Verringerung d. Mehrstaatigkeit, Wehrpflicht v. Mehrstaatern
Schlagworte:Befreiung, dauernder Aufenthalt, doppelte Staatsangehörigkeit, Gegenseitigkeit, italienische Staatsangehörigkeit, mehrfache Staatsangehörigkeit, Mehrstaatigkeit, Verlust der Staatsangehörigkeit, völkerrechtliche Verpflichtung, völkerrechtliche Verträge, Vorbehalt.
Stichwort:Gegenseitigkeit
Leitsatz:Leitsatz:

Erwirbt ein deutscher Staatsangehöriger infolge einer ausdrücklichen Willenserklärung die italienische Staatsangehörigkeit, so verliert er dadurch nicht nach Art. 1 Abs. 1 des Mehrstaaterübereinkommens vom 6. Mai 1963 die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland beibehält.

Urteil des 1. Senats vom 29. September 1998 - BVerwG 1 C 20.96 -

I. VG Hannover vom 14.03.1994 - Az.: VG 10 A 4882/93 -
II. OVG Lüneburg vom 16.08.1995 - Az.: OVG 13 L 3429/94 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 20.96


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