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Gegendarstellung zu verdeckten Tatsachenbehauptungen

Entscheidungen der Gerichte




OLG-KARLSRUHE – Urteil, 14 U 140/06 vom 08.12.2006

Rechtsgebiete:bad.-württ. LPG
Schlagworte:Gegendarstellung zu verdeckten Tatsachenbehauptungen
Stichwort:Gegendarstellung zu verdeckten Tatsachenbehauptungen
Leitsatz:1. Eine Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung besteht nur dann, wenn diese sich als Entgegnung auf eine in der Erstmitteilung enthaltene Tatsachenbehauptung darstellt.

2. Eine gegendarstellungsfähige Tatsachenbehauptung liegt nur dann vor, wenn sie nach dem Verständnis des unbefangenen Durchschnittslesers zumindest schlüssig "zwischen den Zeilen" mitgeteilt wird bzw. sich aus dem Gesamtzusammenhang des Textes im Wege einer Sinninterpretation ergibt.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Urteil, 14 U 140/06




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