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Gegen diese Entscheidung wurde am 23.08.02 unter dem Az: 5 AZN 630/02 ein Rechtsmittel eingelegt

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-LAG – Urteil, 2 Sa 871/01 vom 26.06.2002

Rechtsgebiete:BBiG
Schlagworte:Probezeitkündigung nach BBiG § 15 Abs. 1.
Stichwort:Gegen diese Entscheidung wurde am 23.08.02 unter dem Az: 5 AZN 630/02 ein Rechtsmittel eingelegt
Leitsatz:Der Beginn des Berufsausbildungsverhältnisses mit einer Probezeit nach BBiG § 13 Satz 1 ist auch bei Fortsetzung der Ausbildung nach Wechsel des Ausbilders nicht abdingbar, weil sich eine derartige Vereinbarung i. S. d. BBiG § 18 zuungunsten des Auszubildenden auswirken könnte.
Volltext: SAECHSISCHES-LAG - Urteil, 2 Sa 871/01




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