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Gefahrgutbeauftragter

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHES-LAG – Urteil, 18 Sa 1196/07 vom 29.04.2009

Rechtsgebiete:KSchG, ZPO, Tarifvertragliche Vereinbarung Nr. 741
Schlagworte:Änderungskündigung, Sonderkündigungsschutz, Aufhebung, Tarifvertragliche Vereinbarung Nr. 741, Zustandekommen, Rückwirkungsverbot, Vergleichbarkeit, Gefahrgutbeauftragter
Stichwort:Gefahrgutbeauftragter
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Urteil, 18 Sa 1196/07



BAG – Urteil, 2 AZR 633/07 vom 26.03.2009

Rechtsgebiete:KrW-/AbfG, BImSchG, BGB
Schlagworte:Kündigung - Betriebsbeauftragter für Abfall, Sonderkündigungsschutz, Bestellung durch Aufgabenübertragung im schriftlichen Arbeitsvertrag
Stichwort:Gefahrgutbeauftragter
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 633/07

LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 9 Sa 14/07 vom 24.05.2007

Rechtsgebiete:KrW-/AbfG, BlmSchG
Schlagworte:Sonderkündigungsschutz
Stichwort:Gefahrgutbeauftragter
Leitsatz:1. Die den Sonderkündigungsschutz n. § 55 KrW / AbfG i.V.m. § 58 Abs. 2 S. 1 BlmSchG auslösende Bestellung zum betrieblichen Beauftragten für Abfall kann durch die verbindliche Vereinbarung dieser Aufgabe im Arbeitsvertrag erfolgen.

2. Unter "Bestellung" ist die konkrete Zuweisung der Aufgabe des betrieblichen Beauftragten im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses zu verstehen.
Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 9 Sa 14/07

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 8 TG 1420/03 vom 18.05.2004

Rechtsgebiete:HVwVfG, VwGO
Schlagworte:Antragsänderung, Berufungsvereinbarung, Beschwerdebegründungsfrist, Prüfungsumfang, Rechtsbehelfsbelehrung, Wegfall der Geschäftsgrundlage
Stichwort:Gefahrgutbeauftragter
Leitsatz:1. Die einem verwaltungsgerichtlichen Beschluss im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung entspricht nicht den Anforderungen des § 58 Abs. 1 VwGO, wenn sie keinen Hinweis auf die Beschwerdebegründungsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO enhält. Die Beschwerde kann dann innerhalb der Jahresfrist des § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO begründet werden.

2. Im Beschwerdeverfahren ist eine gem. § 91 VwGO zulässige Antragsänderung zu berücksichtigen, wenn die Richtigkeit des angefochtenen verwaltungsgerichtlichen Beschlusses durch die form- und fristgerecht dargelegen Beschwerdegründe erfolgreich in Zweifel gezogen ist und das Beschwerdegericht im Rahmen der abgestuften Prüfung eine eigene, umfassende Prüfung des einstweiligen Rechtsschutzantrags vornimmt (Fortführung der Rechtsprechung des Senats im Beschluss vom 3. Dezember 2002 - 8 TG 2413/02 - NWwZ-RR 2003 S. 756, juris).

3. Der uneingeschränkten Erfüllung einer noch unter dem früheren Hessischen Hochschulgesetz unbefristet abgeschlossenen Berufungsvereinbarung mit einem Hochschullehrer kann grundsätzlich unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage gem. § 60 Abs. 1 HVwVfG ein Leistungsverweigerungsrecht entgegengehalten werden.

Die dafür erforderlichen engen Voraussetzungen können etwa bei einer umfassenden, mit einer neuen Schwerpunktbildung verbundenen Strukturveränderung eines oder mehrerer Fachbereiche einer Hochschule und gleichzeitig gekürzten Haushaltsmitteln gegeben sein.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 8 TG 1420/03


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