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Gefahrenprognose

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 7 B 10414/09.OVG vom 29.04.2009

Rechtsgebiete:VersG
Schlagworte:Aufzug, Autonome Nationalisten, Demonstration, friedlich, Gefahr, Gefahrenprognose, Gegendemonstration, Gewalt, gewaltbereit, Minderheit, Nichtstörer, Notstand, polizeilicher Notstand, Ordnung, öffentliche Ordnung, Provokation, Sicherheit, öffentliche Sicherheit, Teilnehmer, Veranstalter, Verbot, Versammlung, Versammlungsfreiheit, Versammlungsleiter, Versammlungsteilnehmer, Versammlungsverbot, Versammlungsrecht, Wahrscheinlichkeit
Stichwort:Gefahrenprognose
Leitsatz:Zu den Voraussetzungen eines Versammlungsverbots (hier: Aufzug am 1. Mai in Mainz).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 B 10414/09.OVG



OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 3 M 153/09 vom 20.03.2009

Rechtsgebiete:LSA-SOG
Schlagworte:Gefahrenprognose, Räumungsverbot, Schutz privater Rechte, Versiegelung, polizeiliche, Verfügung, einstweilige
Stichwort:Gefahrenprognose
Leitsatz:Soweit die Eingriffsnorm des § 1 Abs. 2 SOG LSA eine Gefahrenlage im Sinne einer drohenden Verkürzung privater Rechte voraussetzt, ist der erforderlichen Gefahrenprognose das Tatsachenwissen zugrunde zu legen, das der Polizei zum Zeitpunkt ihres Einschreitens bekannt war.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 3 M 153/09

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 7 B 29/08 vom 13.08.2008

Rechtsgebiete:HGlüG
Schlagworte:Beurteilungsspielraum, Europäisches Gemeinschaftsrecht, Gefahrenprognose, Gestaltungsspielraum, Kohärenz, Monopol, Notifizierung, Sportwetten, Suchtbekämpfung
Stichwort:Gefahrenprognose
Leitsatz:1. Es kann im Eilverfahren nicht festgestellt werden, dass das seit dem 1. Januar 2008 in § 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 7 HGlüG normierte staatliche Sportwettenmonopol offensichtlich gegen europäisches Gemeinschaftsrecht oder nationales Verfassungsrecht verstößt; es ist nicht offensichtlich, dass der Gesetzgeber seinen Gestaltungsspielraum überschritten hat.

2. Bei der Interessenabwägung überwiegt das öffentliche Interesse an einer wirksamen Suchtprävention und Kriminalitätsbekämpfung gegenüber dem privaten Suspensivinteresse, denn es besteht kein besonderer Vertrauensschutz an der Fortsetzung der ohne Erlaubnis aufgenommenen Betätigung; darüber hinaus ist die gesetzgeberische Entscheidung zu berücksichtigen, nach der Widersprüche und Klagen gegen Untersagungsverfügungen auf dem Gebiet des unerlaubten Glücksspiels und der Werbung hierfür keine aufschiebende Wirkung haben.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 7 B 29/08

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 236/07 vom 03.08.2007

Rechtsgebiete:VersG
Schlagworte:Auflage, Gefahrenprognose, Kooperation
Stichwort:Gefahrenprognose
Leitsatz:Die namentliche Benennung der Mitglieder von bei einer Versammlung auftretenden Musikgruppen, sowie der zum Vortrag beabsichtigten Liedtexte kann als Versammlungsauflage vom Anmelder der Versammlung nur gefordert werden, wenn eine konkrete Gefährdungslage i.S.v. § 15 Abs. 1 VersG vorliegt.

Vermag der Anmelder der Versammlung das ein oder das andere nicht zu leisten, kann der Auftritt der Musikgruppe untersagt werden.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 236/07


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